Das sogenannte "Herzschlaggesetz" gab es seit September. Es hat die meisten Schwangerschaftsabbrüche verboten. Ein Schwangerschaftsabbruch durfte nicht mehr stattfinden, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt wurde. Das kann aber schon so früh der Fall sein, dass viele noch gar nicht wissen, dass sie überhaupt schwanger sind. Was war noch krass an dem Gesetz? Dass alle verklagt werden konnten, die ungewollt Schwangeren helfen. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren