Zwar dürften sie als Abgeordnete keine Leistungen annehmen, die ihr Verhalten im Parlament oder in Ausschüssen beeinflusst. Bezahlungen für außerparlamentarische Tätigkeiten seien aber erlaubt, auch wenn dafür Kontakte genutzt würden, die durch das Mandat entstanden sind. Grafik herunterladen Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren