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Arbeitsrecht

125 Leute wehren sich gegen kirchliches Arbeitsrecht

Nach dem öffentlichen Dienst sind die Kirchen in Deutschland die größten Arbeitgeber. Wer dort angestellt ist, muss Diskriminierung fürchten. Denn für Kirchen gelten eigene Regeln - auch im Arbeitsrecht.

von
Lilly Graschl
Veröffentlicht am 24.01.2022
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Bei kirchlichen Arbeitgebern sind Streiks verboten, es gibt keine Betriebsräte und eine sehr weit ausgelegte Loyalitätspflicht, die das persönliche Leben betrifft. Das betrifft in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen arbeiten in den Sozialverbänden der Kirchen. Allein die katholische Caritas beschäftigt über 600.000 Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Für sie gilt das kirchliche Arbeitsrecht.

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