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In Deutschland gibt es mittlerweile mehr private als öffentliche Krankenhäuser.
Privatkliniken bekommen deutlich weniger staatliche Investitionen und müssen demnach gewinnorientierter wirtschaften.
Demgegenüber sind Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft in der Regel unretabler.
Damit alle Krankenhäuser effizienter wirtschaften, wurde 2004 das sogenannte Fallpauschalensystem eingeführt. Das sollte sowohl die Bettenzahl als auch die Aufenthaltsdauer von Patient:innen reduzieren, um die Krankenkassen zu entlasten.
Seitdem hat jede Behandlung einen festen Preis: die Fallpauschale. Eine Blinddarmentfernung beispielsweise bringt etwa 2.350 Euro, eine Lebertransplantation rund 32.000 Euro (Stand 2022). Die Folgen: steigende Konkurrenz zwischen Krankenhäusern bei sinkender Qualität - etwa durch Personalkürzungen oder (falsche) finanzielle Anreize für unnötige aber kostenintensivere Behandlungen.
Um dem entgegenzuwirken, sieht die Reform vor, die Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltevergütung zu ersetzen. Demnach sollen Kliniken schon für das Vorhalten von Leistungen bezahlt werden. Damit würden sie finanziert, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Patient:innen behandeln oder nicht. Der wirtschaftliche Druck soll also gesenkt werden.
Kritik an der Reform kommt vor allem von den Krankenkassen, Kliniken und Ärzt:innen. Sie befürchten lange Wartelisten, weiterhin Fehlanreizen (Bezahlung ohne Leistung), mehr Bürokratie, Nachteile für Patient:innen und steigende Beiträge für gesetzlich Versicherte.
Als nächstes geht der Entwurf in die Beratungen im Bundestag.
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Autor:innen
Geboren 1983, ist seit 2015 Redakteur bei KATAPULT und vor allem als Layouter, Grafiker und Lektor tätig. Er hat Germanistik, Kunstgeschichte und Deutsch als Fremdsprache an der Universität Greifswald studiert.
Sein wissenschaftliches Hauptinteresse liegt im Bereich der Sprachwissenschaft.