Im Bundesdurchschnitt gingen im ersten Halbjahr 2020 23 Prozent der Kindergeldanträge von Vätern aus. 2009 waren es nur 9 Prozent. Ausgezahlt bekommen es Elternteile, deren erkranktes Kind nicht älter als 12 Jahre ist. Sie benötigen dafür ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist. Pro Kind und Elternteil gilt das Kinderkrankengeld normalerweise für zehn Arbeitstage im Jahr. Durch die Corona-Pandemie wurde die Zahl für das Jahr 2020 auf 15 Arbeitstage erhöht. Alleinerziehende haben Anspruch auf doppelt so viele Tage. Wie hoch das Kinderkrankengeld ist, richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns, der für Elternteile durch die Betreuung ihres kranken Kindes entfällt. Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Angestellten zu bezahlen, wenn ihre Kinder erkranken. Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Version des Textes stand, es ginge um 23 Prozent der Väter. Das ist missverständlich ausgedrückt. Es geht um den prozentualen Anteil der Anträge. Wir haben den Fehler korrigiert. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren