Alle spekulieren, ob Erdoğan den Putschversuch inszeniert hat oder nicht – nebensächlich. So oder so ist die derzeitige Situation in der Türkei verfassungsrechtlich unerträglich: Präsident Erdoğan hat seine Gegner in den letzten Jahren aus dem politischen Spielfeld verbannt, Legislative und Judikative geschwächt. Seine exekutiven Kompetenzen als Präsident hingegen sind enorm gewachsen. Die türkische Verfassung scheint außer Kraft zu sein. Mehrere tausend Soldaten, Richter und Anhänger der »Gülen-Bewegung« wurden festgenommen oder suspendiert. Erdoğan ist jedoch nicht erst durch den Militärputsch paranoid geworden, er war es schon vorher. Der Putsch ist lediglich ein Beschleuniger auf dem Weg, den Rechtsstaat in der Türkei zu beseitigen. Deutsches und türkisches Widerstandsrecht Wer in Deutschland versucht, die verfassungsmäßige Ordnung mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zu ändern, wird dafür höchstmöglich bestraft. Das ist in der Türkei nicht anders. Was passiert aber, wenn der Staat selbst von der verfassungsmäßigen Ordnung abdriftet? Das deutsche Grundgesetz gibt seinen Bürgern in diesem Fall das Recht des Widerstandes, jedenfalls dann, wenn alle anderen Wege erschöpft sind. »Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.« In der türkischen Verfassung gibt es kein Widerstandsrecht für das Volk (»jeden«), jedenfalls nicht so explizit wie in der deutschen. Dennoch gehört die türkische Souveränität »uneingeschränkt und unbedingt dem Volk«. Der Präsident hingegen muss seine exekutive Gewalt »im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen« ausüben. Macht er das nicht, hat das türkische Volk zunächst das Recht, ihn abzuwählen. Ist das auch nicht mehr möglich, weil die Wahlen eventuell nicht mehr verfassungsmäßig durchgeführt werden, kann das Volk die Verfassung nur noch durch Widerstand wiederherstellen. Ein Widerstandsrecht entsteht in diesem Sinne aus der Kombination der Gesetze. Denn die Verfassung und die Souveränität des Volkes stehen über dem Präsidenten, auch in der Türkei. Selbstverständlich ist das eine unsichere Option. Die Stabilität der türkischen Republik wäre damit nicht mehr gewährleistet. Wenn jedoch alle Akteure der Gewaltenteilung wieder zu einer Gewalt (in Form einer Person oder Partei) vereint wurden und die Bevölkerung diese nicht mehr abwählen kann, ist es die einzige Möglichkeit, die verfassungmäßige Ordnung wiederherzustellen. Die Bevölkerung der DDR hat gezeigt, dass das nicht nur mit Gewalt erreicht werden kann.