In den vergangenen Jahrzehnten kam es immer wieder zu Verschärfungen und Lockerungen des Embargos - wie zum Beispiel am Ende der Amtszeit Barack Obamas. Kubas UN-Gesandter bezeichnete das Embargo in der UN-Generalversammlung als Völkermord (»act of genocide«[1]). Es richte enormen wirtschaftlichen Schaden bei der kubanischen Bevölkerung an und verhindere die nachhaltige Entwicklung des Landes. Es verletze die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht. US-Vertreter hingegen betonten die Bedeutung des Embargos als Zeichen gegen die autoritäre Regierung Kubas und für die Stärkung der Demokratie in Kuba. Die US-Amerikaner nennen es sogar »Cuban Democracy Act«. Auch wenn das Handelsverbot formal nur von den USA gehalten wird, vermeiden es auch Firmen anderer Länder, in Kuba zu investieren. Sie befürchten, von US-Gerichten belangt werden zu können. Seit über 20 Jahren werden regelmäßig inhaltlich ähnliche UN-Resolutionen gegen das Embargo verabschiedet. Das Ergebnis fiel bisher jedes mal annähernd eindeutig aus. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren [1] URL: https://www.un.org/press/en/2018/ga12086.doc.htm.