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Arbeitsrecht

Kabinett will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten

Großbetriebe, die schlachten, Fleisch zerlegen und verarbeiten, dürfen ab 2021 nur noch eigene Angestellte beschäftigen. Davon würden vor allem osteuropäische Werkvertragsarbeiter profitieren.

von
Juli Katz
Juli Katz
Veröffentlicht am 29.07.2020
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Großbetriebe, die schlachten, Fleisch zerlegen und verarbeiten, dürfen ab 2021 nur noch eigene Angestellte beschäftigen. Außerdem drohen Strafen bis zu 30.000 Euro, wenn Arbeitszeiten nicht eingehalten werden. Kontrollen in den Betrieben sollen regelmäßiger stattfinden. Von schlechten Arbeitsbedingungen sind vor allem osteuropäische Arbeitskräfte in deutschen Großbetrieben betroffen. Meist sind sie über Subunternehmerfirmen angestellt und haben dadurch wenig Rechte. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.

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