Wer in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg Opfer von Polizeigewalt geworden ist, kann sich bei einer unabhängigen Beschwerdestelle melden. Dort registrieren sogenannte Landespolizei- oder Bürgerbeauftragte Polizeivergehen und berichten dem Landtag von den Vorwürfen. Sie können Akten einsehen und beispielsweise die Polizei zu Stellungnahmen auffordern. Strafrechtlich ermitteln kann aber in allen Bundesländern nur die Staatsanwaltschaft - mithilfe der Polizei. In Sachsen, Thüringen und Niedersachsen sind die Beschwerdestellen Teil der Staatskanzlei oder des Landesinnenministeriums und deshalb nicht komplett unabhängig. In den restlichen zehn Bundesländern gibt es eine solche Einrichtung gar nicht. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren