Die AfD hat erfolgreich geklagt: Parteien müssen ihre Wahllisten nicht zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzen. Das hat das Thüringer Landesverfassungsgericht entschieden. Mit welcher Begründung? Wähler sollen frei wählen und Parteien frei entscheiden, wen sie aufstellen. Ein sogenanntes Paritätsgesetz soll den Anteil von Frauen im Parlament erhöhen. Darüber sprechen gerade mehrere Bundesländer, im August wird in Brandenburg darüber entschieden. Mit 43,9 Prozent hat Hamburg den höchsten Frauenanteil, erreicht aber auch keine ausgewogene Besetzung. Heißt: In ausschließlich jedem deutschen Länderparlament sitzen mehr Männer als Frauen. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren