Besonders die steigenden Corona-Zahlen in Sachsen führen zu neuen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 22. November. Dann soll dort die 2G-Regel für den Einzelhandel in Kraft treten. Für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 50 Teilnehmern sollen zukünftig die 2G+-Regel gelten, sobald die Überlastungsstufe erreicht ist. 2G+ bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test Zutritt bekommen. Die Überlastungsstufe bedeutet, dass die Zahl der Covid-19-Patienten an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei 1300 auf den Normalstationen beziehungsweise 420 auf den Intensivstationen erreicht wird. Am Arbeitsplatz soll die 3G-Regel eingeführt werden und in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern eine generelle Testpflicht bestehen. Grafik herunterladen Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren