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Besonders die steigenden Corona-Zahlen in Sachsen führen zu neuen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 22. November. Dann soll dort die 2G-Regel für den Einzelhandel in Kraft treten. Für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 50 Teilnehmern sollen zukünftig die 2G+-Regel gelten, sobald die Überlastungsstufe erreicht ist. 2G+ bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test Zutritt bekommen.
Die Überlastungsstufe bedeutet, dass die Zahl der Covid-19-Patienten an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei 1300 auf den Normalstationen beziehungsweise 420 auf den Intensivstationen erreicht wird. Am Arbeitsplatz soll die 3G-Regel eingeführt werden und in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern eine generelle Testpflicht bestehen.
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Autor:innen
Geboren 1994, ist seit 2021 Grafikerin bei KATAPULT. Sie hat visuelle Kommunikation in Graz studiert und ist Illustratorin.