Anfang 2021 war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-Afd und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, als rechtsextremen Verdachtsfall führt. Dagegen hatte die Afd geklagt und verloren, woraufhin sie in Berufung ging. Der Status der Afd als Verdachtsfall bedeutet, dass der Verfassungsschutz bei der Überwachung nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf: etwa geheime Beobachtung von Personen und der Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das OVG zwar nicht zu, die Afd kann aber innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Dieses kann das Urteil dann allerdings nur noch auf Rechtsfehler prüfen. Die Afd kündigte diesen Schritt bereits an. Die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem geführt. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren