Die Wahlrechtsausschüsse hätten nicht existieren dürfen, weil in Deutschland auch die UN-Behindertenrechtskonvention gilt. Und zwar seit 2009. Damit sollen alle Menschen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Wahlrechtsausschlüsse sind also laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Das belegt ein Urteil von 2019. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren