Wahlrechtsauschlüsse
Erste Bundestagswahl für Menschen mit Behinderung, die rechtlich betreut werden
Von Lilly Graschl und Juli Katz
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Die Wahlrechtsausschüsse hätten nicht existieren dürfen, weil in Deutschland auch die UN-Behindertenrechtskonvention gilt. Und zwar seit 2009. Damit sollen alle Menschen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Wahlrechtsausschlüsse sind also laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Das belegt ein Urteil von 2019.

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Autor:innen
Geboren 1994, ist seit 2021 Grafikerin bei KATAPULT. Sie hat visuelle Kommunikation in Graz studiert und ist Illustratorin.
Seit 2019 bei KATAPULT, seit 2020 Onlinechefin. Vor allem für die Berichterstattung über sozialpolitische Themen zuständig.