Die meisten Menschen haben sich ihre Staatsangehörigkeit nicht ausgesucht. Sie wurden in eine Familie hineingeboren und in einen Staat, der ihnen vollkommen unbekannt ist. Die Staatsbürgerschaft wurde ihnen von den Eltern automatisch weitergegeben. Sie mussten dafür keinen Antrag stellen und keine Prüfung bestehen. Das Land konnte sich sie nicht aussuchen und sie sich nicht dieses Land. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist in fast allen Staaten der Welt auf zwei Prinzipien zurückzuführen: das Geburtsortprinzip und das Abstammungsprinzip. Nach dem Geburtsortprinzip wird jemand Staatsbürger, weil er in dem jeweiligen Land geboren wurde. Wer seine Eltern sind und woher sie kommen, ist egal. Das Abstammungsprinzip argumentiert andersherum: Es ist egal, wo man geboren wird. Wichtig ist nur, von wem man geboren wird. Sind die Eltern Deutsche, wird das Kind auch deutsch - selbst wenn es in Griechenland geboren wurde. Doch nicht jeder Elternteil kann seine Abstammung vererben. In vielen arabischen Staaten kann nur die Staatsangehörigkeit des Vaters übertragen werden, in anderen Staaten allein die der Mutter. In den meisten Ländern wird jedoch jedem Elternteil dieses Recht übertragen, sodass bei unterschiedlicher Nationalität der Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft entstehen kann. Grafik herunterladen Viele Länder lassen eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht zu Wenn ein Kind in einem Land geboren wird, in dem das Geburtsortprinzip gilt, die Eltern aber aus einem Land kommen, in dem das Abstammungsprinzip maßgeblich ist, kann ebenfalls eine doppelte Staatsangehörigkeit entstehen. Viele Länder lassen eine doppelte Staatsbürgerschaft jedoch nicht zu und spätestens mit der Volljährigkeit muss sich der Staatsbürger entscheiden. In Deutschland war lange Zeit das Abstammungsprinzip für die Staatsangehörigkeit maßgeblich. Das heißt: Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat. Das Abstammungsprinzip wurde mit einer Gesetzesreform im Jahr 2000 durch das Geburtsortprinzip ergänzt. Demnach besteht seitdem auch die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt zu erlangen - unabhängig von der Abstammung der Eltern. Voraussetzung ist jedoch, dass sich mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat. Grafik herunterladen Was passiert jedoch, wenn ein Kind in einem Gebiet geboren wird, das keiner Nation zuzuordnen ist - etwa mitten im oder über dem Pazifik? In diesem Fall gilt nach einer UN-Konvention dasjenige Land als Geburtsort, in dem das Schiff oder das Flugzeug registriert ist. Wie man einen Aufenthaltstitel über seine Kinder bekommen kann
In Frankreich, Belgien und den USA reicht beispielsweise die Geburt eines Menschen auf dem Staatsgebiet aus, um eine Staatsbürgerschaft zu erhalten. Erlangt ein Kind die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates durch das Geburtsortprinzip, erwirbt es gleichzeitig die Unionsbürgerschaft. Aus diesem Grund kam es so zu einem Fall, bei dem kolumbianische Flüchtlinge in Belgien nicht abgeschoben werden konnten, weil sie während ihres Aufenthalts in Belgien ein Kind bekamen, das automatisch per Geburt die belgische Staatsbürgerschaft und damit auch die Unionsbürgerschaft erlangt hatte. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine Abschiebung der Eltern in einem solchen Fall dazu führte, dass Kindern »der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht«, verwehrt würde. Die kolumbianischen Eltern erhielten deshalb eine fristlose Aufenthaltserlaubnis, damit ihr Kind in Europa bleiben kann. Wenn der Staat sich den Staatsbürger aussuchen kann
Kompliziert wird es, wenn ein Mensch Staatsbürger eines Landes werden will, aus dem seine Eltern nicht kommen und in dem er auch nicht geboren wurde. Dann kann die Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt verliehen werden, genannt Einbürgerung. In diesem Fall sucht sich der Staat einen Staatsbürger aus. In vielen Fällen macht er es aber auch nicht. Erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch, kann der Erwerb einer Staatsbürgerschaft sehr schwierig sein. Heute existieren etwa zehn Millionen Menschen auf der Welt, für die sich kein Staat bereit erklärt hat, eine Staatsbürgerschaft auszustellen.
Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen, sagt Bertolt Brecht »Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird«, sagt Bertolt Brecht. Dabei entscheidet die Staatsangehörigkeit eines Menschen ganz wesentlich darüber, wie er in dem Staat, in dem er lebt, behandelt wird und welche Teilhabemöglichkeiten er hat. So darf in Deutschland kein Arbeitsplatz an einen Nicht-EU-Bürger vergeben werden, wenn auch ein Deutscher oder ein anderer Unionsbürger für die Arbeitsstelle qualifiziert ist. Grafik herunterladen Wer kann eingebürgert werden?
In jedem Staat gelten andere Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Ein einheitliches Prinzip ist dabei nicht erkennbar. Manche sind restriktiv oder lassen Einbürgerungen sogar nur in Ausnahmefällen zu, wie beispielsweise Saudi-Arabien. Andere sind lockerer. In den meisten westlichen Staaten gibt es einen Anspruch auf Einbürgerung nach fünf bis zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in dem Land, wenn der Antragsteller die Sprache des Landes beherrscht, nicht vorbestraft ist und sich zu der Verfassung des Landes bekennt. Einige Behörden verlangen zusätzlich einen guten Gesundheitszustand und ein akzeptables Einkommen. Der französische Präsident Emmanuel Macron warb im Wahlkampf sogar damit, dass die französische Sprache für ihn das wichtigste Kriterium für eine Einbürgerung sei. Grafik herunterladen Eine Sprache zu lernen, ist aufwendig, aber für viele machbar. Die schwierigste Einbürgerungsvoraussetzung in den westlichen Staaten ist aber der Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. In Deutschland muss dazu unter anderem grundsätzlich fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.
In Katar, Andorra oder Saudi-Arabien wird die Staatsbürgerschaft erst verliehen, wenn sich der Antragsteller 20 bis 30 Jahre im Land aufgehalten hat Noch schwieriger wird es jedoch, die Einbürgerungskriterien von Katar, Andorra oder Saudi-Arabien zu erfüllen. Dort wird die Staatsbürgerschaft erst verliehen, wenn sich der Antragsteller 20 bis 30 Jahre im Land aufgehalten hat. In vielen afrikanischen Staaten ist eine Einbürgerung zwar nach der Gesetzeslage theoretisch möglich, tatsächlich wird sie jedoch kaum zugelassen. Diese Praxis ist aus der Angst vor einer erneuten Kolonialisierung entstanden. Sie soll sicherstellen, dass kein Fremder mehr das Land beherrschen kann. Anders sieht es aus, wenn ein Migrant reich ist. Um Zypriot zu werden, reicht es bespielsweise aus, Staatsanleihen im Wert von fünf Millionen US-Dollar zu kaufen. Wer weniger Geld hat, kann auch ein Einbürgerungsprogramm durchlaufen, dass in Zypern nur noch 359.000 US-Dollar kostet. Solche Einbürgerungsprogramme für Wohlhabende gibt es fast in jedem Land. Die Preise schwanken dabei enorm. Das Einbürgerungsprogramm Panamas kostet nur 5.000 US-Dollar, das Russlands hingegen 5,4 Millionen US-Dollar. Ab wann ein Mensch als Teil des Gemeinwesens anerkannt wird, kann auch zu einer philosophischen Frage werden. So wird zum Beispiel in Deutschland geprüft, ob jemand »staatsbürgerliches Grundwissen« hat. Auch geben manche Staaten vor, dass der Antragsteller einen allgemein guten Charakter und eine gute Moral vorweisen muss, wie in den USA, Senegal, Portugal und Kambodscha. Es gibt sogar Staaten, in denen die Einbürgerung eine derart sensible Angelegenheit ist, dass das Parlament über jeden einzelnen Fall entscheidet. Das leisten sich bisher aber nur Island, Ghana, Sambia und Nauru. Abonnieren Sie jetzt das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr und erhalten die neue Ausgabe mit weiteren spannenden Themen! [1] Ius soli (lat. Recht des Bodens).
[2] Ius sangius (lat. Recht des Blutes).
[3] Vgl. § 4, Abs. 3 StAG.
[4] Vgl. UN-Convention on the reduction of statelessness, Art. 3.
[5] Vgl. URL: eudo-citizenship.eu.
[6] EuGH - Rs. C.34/09 - »Zambrano« vom 8.3.2011.
[7] Vgl. UNHCR, Büro für die Schweiz und Liechtenstein (Hg.): Staatenlosigkeit verhindern, Staatenlose schützen, Genf 2016.
[8] Brecht, Bertolt: Flüchtlingsgespräche, Berlin 1961, S. 1.
[9] Vgl. § 39, Abs. 2 AufenthG.
[10] Open Society Institute (Hg.): Les lois sur la nationalité en Afrique. Une étude comparée, von Bronwen Manby, New York 2009.
[11] Vgl. Christians, Allison: Update: The Price of Entry: Latest Research plus Infographic, auf: taxpol.blogspot.de (18.4.2017).
[12] Vgl. »Citizenship Laws of the World«, auf: multiplecitizenship.com (März 2001).