Dass die Stiftung bisher keine Bundesmittel erhielt, wurde mit Zweifeln an ihrer Verfassungstreue begründet. Bereits ein Blick auf den Vorstand der DES zeigt, dass das angebracht ist.
Eine Entscheidung im Streitfall wird erst im kommenden Jahr erwartet. Bis zu 70 Millionen Euro könnte die DES dann nachträglich bekommen. Dann wird das Bundesverfassungsgericht womöglich die Ausarbeitung eines Stiftungsgesetzes empfehlen, um die Vergabe der Gelder transparenter und rechtssicher zu gestalten. Verfassungstreue dürfte aber auch hiernach ein wichtiger Faktor bleiben.
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