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Für die Jahre 1975 bis 2018 ermittelte die Anwaltskanzlei Gercke & Wollschläger auf Grundlage von Kirchenakten insgesamt 202 Beschuldigte und 314 Betroffene. Feststellen konnten die Anwälte 75 Pflichtverletzungen von sieben Kirchenvertretern und einer Kirchenvertreterin. Alle acht Personen werden namentlich genannt. Doch die Dunkelziffer der Pflichtverletzungen ist vermutlich hoch: Die Aktenlage ist laut Gutachten sehr lückenhaft.
Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise vor, wenn Verantwortliche sich nicht genügend um die Betroffenen bemühen. In der Vergangenheit wurde die sogenannte Opferfürsorge oft vernachlässigt. Ein Beispiel: In weniger als der Hälfte aller im Bistum Köln geführten Kirchenverfahren zu Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs wurden die Betroffenen angehört. Das sind nur 112 von 254 Verfahren.
Nun kündigt Kardinal Woelki weitere Schritte an. Neben einer unabhängigen Aufarbeitungskommission sollen Akten in ein „elektronisches Kontrollsystem“ eingespeist werden, um sie künftig fälschungssicher zu machen.
Den Opfern hilft das erstmal nicht. Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch” sowie katholische Frauenverbände, etwa die Initiative Maria 2.0, kritisieren, das Gutachten sei lediglich eine juristische Bewertung. Sie fordern eine moralische Diskussion der Taten, eine grundlegende Reform der Machtstrukturen innerhalb der Kirche - und die längst überfällige Einbeziehung der Betroffenen.
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Autor:innen
Ehemalige Redakteurin bei KATAPULT. Sie ist Historikerin und schreibt vor allem über soziale und gesellschaftspolitische Themen.