Die linke Flagge ist eine Bundesdienstflagge. Wer die privat nutzt, kann eine Geldbuße dafür bekommen. Die rechte Flagge (Bundeswappenflagge) geht auch nicht. Sie sieht der Bundesdienstflagge nämlich zu ähnlich.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__124.html
KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr.
Flaggen Was kaum jemand beachtet |
Das Bundeswappen darf nur der deutsche Staat nutzen. Moooment... hier: § 124 Abs. 1 OWiG

|
27.10.2020
|