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Istanbul-Konvention

Nur Island erfüllt Europarat-Auflagen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt

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Sexualisierte oder häusliche Gewalt ist besonders traumatisch und umfasst viele Handlungen, von sexuellem Missbrauch über Cybergewalt bis Sexhandel. Spezifischer versteht man darunter jegliche Form von versuchtem oder erfolgtem sexuellen Kontakt mit einer anderen Personen ohne deren Einwilligung. Eingeschlossen sind außerdem Fälle von sogenanntem “Nicht-Kontakt” wie zum Beispiel Stalking.

Um betroffenen Frauen zu helfen, erließ der Europarat 2011 die Istanbul-Konvention. Mit dieser soll unter anderem die strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt sowie die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen der einzelnen Länder festgelegt werden. Bei sexualisierter Gewalt brauchen Frauen spezielle Hilfsangebote, die in Artikel 25 der Konvention festgelegt sind. Die Forderung: ein Zentrum pro 200.000 Menschen, mit leichtem Zugang für Menschen in Städten und in ländlichen Gebieten. Zwar bieten einige Frauenzentren und -häuser in Europa Hilfe an, die Angebote sind jedoch oft nicht speziell auf die Bedürfnisse der Frauen zugeschnitten. Viele Frauen brauchen beispielsweise eine sofortige forensische Untersuchung, Traumaunterstützung oder medizinische Dienste, wofür viele Zentren nicht ausgerüstet sind.

In vielen europäischen Ländern gibt es der Istanbul-Konvention zufolge nicht genügend Hilfsangebote. Die Menschenrechtsorganisation Women Against Violence in Europe (WAVE) schätzt, dass in EU-Mitgliedstaaten etwa 87 Prozent und in Nicht-EU-Ländern 99 Prozent der geforderten Zahl an speziellen Zentren fehlen.

Von 46 Ländern, die die Konvention unterschrieben haben, erfüllt allein Island die Auflagen des Vetrags bezüglich sexualisierter Gewalt. Mit vier Beratungseinrichtungen und zwei weiteren, die medizinische Notfallversorgung anbieten, liegt das Land über den geforderten Standards. In Island leben allerdings nur 348.350 Menschen, 64 Prozent der Population lebt in der Hauptstadtregion. Somit erfüllen schon wenige Hilfsangebote die Standards der Konvention. Im letzten Jahr wurden in Island insgesamt 1.454 neue Krankenhausbesuche aufgrund von Gewalt durch den Intimpartner gezählt. Das entspricht einer Häufigkeit von 1,69 pro 1.000 Frauen, die im Krankenhaus behandelt wurden.

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Fußnoten

  1. Chadwick, Lauren: ‘There is a huge resistance’: Europe’s problem with violence against women, auf: euronews.com (20.11.2019).
  2. Victoria Sexual Assault Centre (Hg.): Sexualized Violence, auf: vsac.ca (ohne Datum).
  3. Council of Europe (Hg.): Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, auf: coe.int (11.5.2011).
  4. Council of Europe (Hg.): Explanatory Report to the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, auf: rm.coe.int (11.5.2011), S. 26.
  5. Women Against Violence Europe (Hg.): WAVE Country Report 2019: The Situation of Women’s Specialist Support Services in Europe, auf: wave-network.org (1.12.2019), S.13.
  6. Ebd., S.90.
  7. World Population Review (Hg.): Iceland Population 2020: City Centers and Capital of Iceland, auf: worldpopulationreview.com (abgerufen am 15.9.2020).
  8. Jónasdóttir, Drífa u.a.: Women and intimate partner violence: Prevalence of hospital visits and nature of injuries in the Icelandic population, in: Scandinavian Journal of Public Health, auf: journals.sagepub.com (20.4.2020).

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