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Kinderpornografie

In 56 Ländern ist der Besitz von Kinderpornografie gesetzlich nicht explizit verboten

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Kinder sind weltweit nicht ausreichend geschützt. Das geht aus dem Bericht des International Centre for Missing & Exploited Children (ICMEC) hervor. Die Organisation prüft, wie effektiv die Gesetze zu Kinderpornografie von insgesamt 196 Staaten sind. Ergebnis: In 56 Ländern ist der Besitz von Kinderpornografie gesetzlich nicht explizit verboten. Einige Länder wie Russland verbieten zwar die Produktion und Weiterverbreitung solcher Materialien, stellen den Besitz ohne Weiterverbreitungsabsicht jedoch nicht unter Strafe. Kinderschutzorganisationen wie das ICMEC kritisieren das stark. In einigen muslimischen Ländern wie Afghanistan oder dem Iran gilt ein allgemeines Verbot von Pornografie. Gesetze zum Besitz speziell von Kinderpornografie fehlen dort allerdings. Den Besitz weltweit zu kriminalisieren, könnte den Handel schwächen, und weitere Missbrauchsfälle verhindern.

Auch in Deutschland ist Kinderpornografie ein Problem. Der BKA-Präsident Holger Münch betont, “dass hinter jedem ins Internet eingestellten Material der reale Missbrauch eines Kindes steht”. Er befürchtet, dass es in Corona-Zeiten zum erhöhten Konsum von Kinderpornografie und häufigeren digitalen Sexualdelikten kommen könnte. Im Jahr 2019 registrierte das Bundeskriminalamt über 12.000 Fälle von Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Das sind 65 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch in Österreich und der Schweiz steigen die Verdachtsfälle. Der Anstieg kommt vor allem daher, dass sich Landesbehörden mittlerweile auf einen höheren Eingang von Hinweisen einstellen. US-amerikanische Organisationen übermitteln seit Jahren Daten und Hinweise mit Deutschlandbezug an die Behörden. Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass weit mehr Verdachtsfälle tatsächlich bearbeitet werden konnten.

176 Staaten haben ein Protokoll der UN ratifiziert, das Kinder vor Prostitution und Missbrauch schützen soll. Prostitution gilt als eine der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Wie detailliert die Ziele des Protokolls in nationales Recht übersetzt wurden, ist sehr unterschiedlich.

Hinweis: Wir haben diese Karte noch mal geupdated. Sie war missverständlich formuliert. In der Studie geht es nicht um Länder, die den Besitz von Kinderpornografie verbieten oder erlauben, sondern darum, ob es explizite Gesetze dazu gibt. So entstand der Eindruck, dass in Länder, die jegliche Form von Pornografie verbieten, aber keine expliziten Gesetze gegen Kinderpornografie haben, der Besitz erlaubt ist. Deswegen haben wir die Karte ausgetauscht.

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Fußnoten

  1. ECPAT International (Hg.): Sexual Exploitation of Children in the Russian Federation; auf: ecpat.org (12.4.2018).
  2. Bischoff, Paul: Internet Censorship 2020: A Global Map of Internet Restrictions, auf: comparitech.com (15.1.2020).
  3. ICMEC (Hg.): Child sexual abuse material: Model legislation and global review. 9th Edition, ohne Ort 2018, auf: icmec.org, S. 8.
  4. Bundeskriminalamt (Hg.): Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer – Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019, auf: bka.de (11.5.2020).
  5. Münch, Holger: Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer - Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 S.1 (11.5.2020).
  6. Bundeskriminalamt Österreich (Hg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 - Die Entwicklung der Kriminalität in Österreich; auf: bundeskriminalamt.at (2020).
  7. Foisi, Alois: Kinderpornografie im Internet nimmt massiv zu; auf: nzz.ch (16.10.2019).
  8. Münch, Holger: Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer - Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 S.1 (11.5.2020).
  9. UN Human Rights Office of the high Commissioner: Status of ratification, auf: ohchr.org (31.8.2020).
  10. International Labour Organization (Hg.): The worst forms of child labour; auf: ilo.org (ohne Datum).

Autor:innen

War 2020 Praktikantin bei KATAPULT.

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