Zum Inhalt springen

Visum

Guter Pass, schlechter Pass

Von

Artikel teilen

Die Alternative für Deutschland (AfD) fordert in ihrem »Thesenpapier Asyl«, Asylanträge, die innerhalb Deutschlands gestellt werden, abzulehnen. Zudem seien die deutschen und europäischen Grenzen zu sichern: Das »Schengener Abkommen« soll ausgesetzt werden. Für die Länder des Westbalkans solle sogar eine erneute Visumspflicht eingeführt werden. Die EU-Außengrenzen seien verstärkt zu überwachen.

Die AfD meint, dass dadurch das »Asylchaos« unter Kontrolle gebracht werden kann. Das Grundrecht auf Asyl scheint gewahrt, da Asylanträge vor Ort in deutschen Botschaften in den Herkunftsländern oder in »einzurichtenden zentralen Auffangzentren« gestellt werden können. Ist dies wegen Krieg im jeweiligen Heimatland unmöglich, seien »entsprechende Stellen im nächsterreichbaren Nachbarland aufzusuchen«. Auch ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, schließlich kann – prinzipiell – der legale Weg zur Einreise nach Deutschland beschritten werden.

Legal bedeutet hier: für eine bestimmte Zeit und unter Auflagen visumsfrei oder dauerhaft mit einem entsprechenden Visum.

Auf den zweiten Blick sind die Forderungen der AfD jedoch zurückzuweisen, da sie sich zum einen über eine der Grundideen der Europäischen Union hinwegsetzen: die Idee eines offenen und gemeinschaftlichen Europas. Das Schließen der Schengener Grenzen wäre ein enormer Rückschritt.

Zum anderen wäre es für Einreisende und Flüchtlinge aus Nicht-EU-Ländern unmöglich, illegal, also ohne Visum, nach Deutschland zu gelangen, um hier Schutz zu suchen. Für Angehörige mancher Länder wäre es dann sogar überhaupt nicht mehr möglich, auch nicht auf legalem Wege. Hierin liegt – praktisch – ein Verstoß gegen das Genfer Flüchtlingsabkommen sowie gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Pässe haben einen Rang

Das liegt daran, dass es »wertvollere« Pässe gibt als andere. Diese ermöglichen den Einwohnern eines Landes, viele Länder legal zu bereisen, ohne komplizierte Visaverfahren durchlaufen zu müssen. Je nach Herkunftsland kann somit den Pässen ein Rang zugewiesen werden, abhängig davon, wieviele Länder visumsfrei erreicht werden können. Die unteren Ränge besetzen dabei vor allem Entwicklungsländer oder solche, in denen Krieg herrscht.

Der Besitzer eines deutschen Passes beispielsweise hat die Möglichkeit, 145 Länder (zeitlich begrenzt oder zu einem bestimmten Zweck) visumsfrei zu bereisen, ihm kommt damit Rang zwei zu. Iraker oder Nepalesen können bei Rang 79 in nur 38 Länder einreisen, Palästinenser in nur 28.

Doch selbst wenn ein Antrag auf ein deutsches Visum gestellt wird, ist für Angehörige einiger Länder die Erfolglosigkeit dieses Verfahrens oft vorbestimmt. »Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visaanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt«, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Partei Die Linke im April dieses Jahres. Vor allem für einige afrikanische Länder betrug die Ablehnungsquote 2014 nahezu 50 Prozent.

Für Deutsche ist es kaum vorstellbar, nicht in jedes beliebige Land zu reisen oder auswandern zu können. 69,5 Prozent der deutschen Reisenden verbrachten ihren Urlaub 2014 im Ausland. Zwischen 2009 und 2013 wurden rund 710.000 Fortzüge (Auswanderer) registriert. Zwar gaben die meisten an, wieder nach Deutschland zurückkehren zu wollen, dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Heimat zu verlassen.

Weder raus noch rein

Man kann in ein armes oder unruhiges Land hineingeboren werden wie in eine arme oder wohlhabende Familie. Es muss jedoch immer und für jeden die Chance bestehen, sich aus eigener Kraft aus seinem Land und seiner dortigen Lage befreien zu können.

Menschen, die mit ihrem Pass kaum andere chancenbietende Staaten visumsfrei bereisen können und selten ein Visum gewährt bekommen, haben weniger Möglichkeiten, in bessere Verhältnisse zu gelangen. Sie können ihr Herkunftsland kaum auf legalem Wege verlassen. Werden alle deutschen und europäischen Grenzen überwacht, können sie auch nicht illegal nach Deutschland gelangen. Der Schutz von Menschen auf der Flucht ist ausgeschlossen, zu welchem Deutschland aber nach dem Genfer Flüchtlingsabkommen verpflichtet ist.

Es ist zu überlegen, ob an der »Flüchtlingskrise« nicht sogar etwas geändert werden könnte, wenn Syrer oder Nordafrikaner ein Visum gewährt bekämen, sei es nur für eine bestimmte Zeit, bis das Schlimmste überstanden ist. Zwar bestünde weiterhin das Problem, wie mit der hohen Anzahl der Einreisenden zu verfahren ist und wie sie menschenwürdig unterzubringen sind. Ihre Einreise wäre jedoch übersichtlicher, leichter zu überschauen und zu ordnen. Schlepper wären überflüssig.

Bei diesen Überlegungen darf eines nicht vergessen werden: Ziel der Lösungen muss es sein, eine Ausweglosigkeit von Menschen aus Krisengebieten zu verhindern. Das gebietet auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, zu deren Einhaltung sich auch Deutschland verpflichtet hat: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.« Dieser Grundsatz ist mit dem deutschen Grundrecht der Menschenwürde vergleichbar.

Denn auch bei der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung wird gerade auf die Vermeidung einer ausweglosen Situation geachtet. Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe beispielsweise ist nur mit der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, wenn die Chance besteht, die Freiheit wiederzuerlangen, durch Verkürzung oder Lockerung der Haft. Straftäter sollen nicht der Ausweglosigkeit und der durch die lebenslange Freiheitsstrafe eintretenden »psychische[n] Vernichtung« ausgesetzt sein.

Ebenso darf Menschen aus Kriegs- oder Entwicklungsländern die Möglichkeit nicht genommen werden, sich aus ihrem Schicksal zu befreien.

Aktuelle Ausgabe

Dieser Beitrag erschien in der 1. Ausgabe von KATAPULT. Unterstützen Sie uns und abonnieren Sie KATAPULT für nur 19,90 Euro im Jahr.

KATAPULT abonnieren

Autor:innen

Schwerpunkt
Strafrecht

Neueste Artikel

Hausdurchsuchungen im Kontext von Rechtsterrorismus

Neue Datenbank für Rechtsterrorismus veröffentlicht.

So viel Wald müssten wir pflanzen

Der weltweite Baumbestand sinkt, dabei können Bäume wirksam dazu beitragen, den atmosphärischen Kohlenstoff zu binden und den Klimawandel abzuschwächen. Eine Studie hat das Potenzial von Bäumen errechnet. Ein Gedanken-Experiment.

Spaß mit Flaggen

Muss man so hinnehmen.