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Erfolgreiche Amtsenthebungsverfahren gegen direkt gewählt Präsidenten und Präsidentinnen sind selten, aber: es gab sie. Von 1990 bis 2020 ganze elfmal.
Amtsenthebungsverfahren sind die schärfste Waffe, die der gesetzgebenden Gewalt in Systemen mit direkt gewählten Präsidenten zur Verfügung stehen. Sie sollen sicherstellen, dass sich die Regierung nicht über die Maßen verantwortungslos verhält.
Warum solche Verfahren eingeleitet werden, hat unterschiedliche Gründe. Die meisten Verfassungen präsidentieller und semi-präsidentieller Systeme sehen die Möglichkeit zur Amtsenthebung im Falle strafrechtlicher Vergehen vor. Wie zum Beispiel in Peru: Hier wurde dem Präsidenten die Annahme von Bestechungsgeldern vorgeworfen. Weitere Gründe sind: Missachtung der Verfassung, Unfähigkeit zur Amtsführung, Hochverrat sowie generelle Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin.
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Autor:innen
Geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich Politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.