Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Äußerung von Angela Merkel 2020 das Recht der AfD verletzt hat. Sie hätte sich als Bundeskanzlerin nicht negativ äußern dürfen.
von
Lilly Graschl
Veröffentlicht am 15.06.2022
Jetzt als Rentnerin darf sie sagen, was sie will. Haben ne Zusammenfassung probiert. Sind gescheitert. Deswegen nur eine Auswahl.