Für die Bremer Bürgerschaftswahl hat die AfD zwei Kandidatenlisten eingereicht. Das ist eine zu viel, die Wahlleitung in Bremen hat deshalb keine der beiden Listen zugelassen, die AfD kann also nicht gewählt werden.
von
Tobias Müller
Veröffentlicht am 17.03.2023
In Bremerhaven hat die Wahlleitung anders entschieden, dort wurde eine der Listen zugelassen.