Online-Wahl macht Wahlfälschung noch leichter Bereits bei der Parlamentswahl im vergangenen Jahr konnten die russischen Bürger:innen in sieben russischen Regionen ihre Stimme auch online abgeben. Kritiker:innen befürchteten Wahlfälschungen, da der Auszählungsprozess noch weniger transparent sei als die Auszählung von Papierstimmen. Menschen wurden mit Lotterien dazu motiviert, ihr Stimme online abzugeben. Es gibt auch Berichte, nach denen Menschen zur Online-Wahl genötigt wurden. Zudem gab es Meldungen und Videos, die etwa massenhaft eingeworfene Stimmzettel durch einzelne Personen dokumentierten. Auch bei der Auswertung der Online-Stimmen kam es zu Überraschungen. In Moskau etwa, einer der sieben Online-Regionen, lagen die Herausforderer der Regierungspartei "Einiges Russland" in mehreren Wahlbezirken in Führung - bevor die Stimmen der Online-Wahl mit Verzögerung ausgewertet wurden. Kurz darauf erklärte die Wahlkommission den kremlfreundlichen Kandidaten in jedem dieser Bezirke zum Sieger. Ein Beamter der Moskauer Stadtverwaltung begründete die Verzögerung bei der Auswertung der Online-Stimmen mit einem "Dekodierungsprozess", der erheblich länger gedauert hätte als erwartet, berichtete damals die russische Nachrichtenagentur Interfax. Mit der Gesetzesänderung werden in Zukunft alle nationalen Wahlen und Volksabstimmungen sowie in allen russischen Regionen per Stimmabgabe über das Internet möglich sein. Ein solches E-Voting nutzen übrigens auch eine Handvoll anderer Länder wie etwa Estland. Angesichts der tatsächlichen und mutmaßlichen Wahlmanipulationen in Russland ist die Ausweitung des E-Votings mehr als bedenklich. Vorbestrafte dürfen nicht mehr wählen Der Beschluss sieht aber noch weitere Änderungen vor: So dürfen beispielsweise Personen mit einem Eintrag einer extremistischen Straftat im Strafregister erst fünf Jahre nach der Löschung dieses Eintrags wieder wählen. Wer alles Extremist zählt, ist bislang noch nicht ganz klar. Diese subtile Kriminalisierung macht Vorstrafen zu einem effizienten Werkzeug, um Kritiker:innen - auch in großer Menge - kaltzustellen. Aktuell werde die russische Gesetzgebung an vielen Stellen hinsichtlich der Vorstrafen geändert, bestätigt ein Übersetzer russischer Gesetzestexte gegenüber KATAPULT, der offiziell nicht genannt werden möchte. Zudem dürfen Bürger nicht mehr für das Präsidentenamt kandidieren, wenn sie in die Aktivitäten einer extremistischen oder terroristischen Organisation verwickelt sind. Für die Leitungspersonen solcher Organisationen gilt eine Sperrfrist von fünf Jahren nach richterlichem Urteilsspruch, für einfache Mitglieder sind es drei Jahre. Hintergrund: Ein Moskauer Gericht hatte das politische und aktivistische Netzwerk des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny im vergangenen Sommer im Zuge eines breiteren Vorgehens gegen Andersdenkende als "extremistisch" eingestuft und verboten. Seit mehr als einem Jahr sitzt er in Haft, während die Staatsanwaltschaft gerade in einem neuen Verfahren weitere 13 Jahre Gefängnis wegen angeblicher Veruntreuung und Beleidigung fordert. Im gleichen Atemzug mit den Extremisten werden in der Duma-Erklärung zur Gesetzesänderung übrigens Sexualstraftäter genannt. Es wirkt so, als wolle man damit die Gesetzesänderung noch stärker legitimieren. Einführung eines Registers für "ausländische Agenten" Ein “ausländischer Agent” ist jemand, der Fördermittel oder Unterstützung aus dem Ausland erhält und sich "politisch betätigt". Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das russische Justizministerium ein einheitliches Register einführt, in dem es Informationen von “ausländische Agenten” sammelt und von Personen, die mit ihnen “verbunden” sind. Übrigens müssen Kandidaten, die mit “ausländischen Agenten” in Verbindung stehen, ihre Kampagnen und Wahlkampfmaterialien sichtbar mit einer Plakette kennzeichnen. Wichtigste Quellen: The Moscow Times (engl.)Duma-Erklärung (russ.)Reuters (engl.) Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren