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Korruption: FIFA

Die Gemeinnützigkeit ist abgestiegen

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»Ich bin der Präsident von allen, auch denen, die nicht für mich gestimmt haben« (Sepp Blatter)

Die Schweiz gilt laut dem Index der wahrgenommenen Korruption von Transparency International als »sauber«, als ein Land, in dem Korruption eine Ausnahme darstellt. Sie erreicht eine Punktzahl von 86, wobei ein Land mit 0 als höchst korrupt eingestuft wird. Bei 100 gilt ein Land als »very clean«. Von 175 untersuchten Staaten nimmt die Schweiz damit den Rang fünf ein.

Bereits im September 2009 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Deutschland beispielsweise konnte sich erst im Dezember 2014 dazu durchringen.

Man könnte also meinen, Schmiergeldzahlungen der FIFA, die schließlich ihren Sitz in der Schweiz hat, wie auch viele weitere internationale Sportorganisationen, wären für die Schweizer Behörden ein leichtes Spiel. Schließlich stellen sie eine Ausnahme in der »cleanen« Schweiz dar, die leicht zu beseitigen sein müsste.

Warum taten sich die Schweizer Behörden bisher also so schwer damit, FIFA-Funktionäre rechtlich zu verfolgen, warum bedurfte es erst der Verhaftungen durch die Schweizer Polizei auf Ersuchen der New Yorker Staatsanwaltschaft Ende Mai? Immerhin besteht schon seit langem der Verdacht, die FIFA sei eine korrupte Organisation.

Private Korruption interessiert niemanden

Im Schweizer Recht wurde bis jetzt streng zwischen »wirtschaftlicher« und »privater« Korruption unterschieden. Erstere wird als Offizialdelikt direkt von den Behörden verfolgt, letztere liegt nur in Verbindung mit dem Schweizer Wettbewerbsrecht vor. Es müssen sich demnach Wettbewerbsverzerrungen ergeben, ebenso muss ein Antrag vom Geschädigten gestellt werden.

Wer ist aber in solchen Korruptionsfällen wie dem der FIFA der »Geschädigte«, der einen Antrag auf Verfolgung wegen Korruption stellen würde?

Die bisherige Rechtslage fußt im Grunde auf der Annahme, dass der Öffentlichkeit nur durch Bestechung von Amtspersonen geschadet wird, demnach als Offizialdelikt verfolgt wird. Schmiergeldzahlungen an einen Verein sind Privatsache.

Allerdings wird der Gesetzesbegründung dann die Grundlage entzogen, wenn bei einem Mammutverein wie der FIFA Bestechungssummen in Millionenhöhe zwischen Privaten fließen. Beispielsweise ging es laut Ermittlungsakten der US-Amerikaner bei der Vergabe des Austragungsortes der WM 2010 in Südafrika um Schmiergelder in Höhe von zehn Millionen Dollar.

Diese private Bestechung kann der Öffentlichkeit ebenso schaden wie die Bestechung von Amtspersonen, schließlich bezieht die FIFA als Nichtregierungsorganisation ihr Vermögen zu einem großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen oder Eintrittsgeldern zu Fußballspielen und anderen Veranstaltungen.

Das sind Gelder einer Öffentlichkeit, der die FIFA eigentlich »dienen« sollte. Denn die FIFA als Verein ist wegen ihrer »Gemeinnützigkeit« in der Schweiz von Steuern teilweise befreit - immerhin vermittelt die FIFA »positive Botschaften und Werte wie Fairplay, Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung« und fördert die »soziale und kulturelle Integration«.

Gerade zu dieser Problematik der Gemeinnützigkeit stellte auch die sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) bereits 2011 eine Interpellation vor dem Nationalrat, in der die Missstände der FIFA angesprochen werden. Vor allem aber wurde gefordert, der Organisation den Status der Gemeinnützigkeit abzusprechen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Gesetzeslage zur Privatbestechung soll nun geändert werden; eine Revision des Korruptionsstrafrechts also, durch welche auch die Privatbestechung zum Offizialdelikt wird.

Gemeinnützigkeit ohne Gemeinwohl?

Zu hinterfragen bleibt jedoch, ob eine Organisation, deren Umsatz und Vermögen die Millionen-Dollar-Grenze überschreitet und Schmiergelder annimmt, noch »gemeinnützig« ist, ihre vorrangigen Ziele also noch in sozialen Zwecken liegen und nicht im Gewinn. Ebenso ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins zu bezweifeln, der Fußballweltmeisterschaften an Länder vergibt, die Menschenrechte teilweise in hohem Maße missachten.

Auch die Unregelmäßigkeiten, die den US-Behörden auffielen, fanden gerade bei den Vergaben der Weltmeisterschaften an Südafrika 2010 und an Russland und Katar 2018 bzw. 2022 statt, an Länder also, in denen Menschenrechte höchstens eine hübsche Beigabe darstellen.

Natürlich, für etliche steht der Fußball für Teamgeist, der sich über die unterschiedlichsten Länder und Kulturen erstreckt, für gemeinschaftliches Erleben eines spannenden Spiels.

Ist es aber nicht dennoch absurd, dass ein Verein, in dem sich Funktionäre ab und zu gerne mit Bestechungsgeldern selbst bereichern, enorme steuerliche Vorzüge genießt? Derselbe Verein, der zum Beispiel in Katar seine Weltmeisterschaft austragen möchte?

Katar ist immerhin ein Land mit harten und unmenschlichen Strafen, Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen sowie mangelnder Meinungsfreiheit. Zudem müssen für die WM zunächst riesige Kühlhallen unter fraglichen Arbeitsbedingungen gebaut werden, damit Spieler und Zuschauer die dortige Hitze überhaupt ertragen.

Der Duden zählt folgende Synonyme zu »gemeinnützig« auf: »Dem Allgemeinwohl/Gemeinwohl dienend, ehrenamtlich, karitativ, mitmenschlich, sozial, uneigennützig; (veraltend) wohltätig; (Wirtschaft) Non-Profit-«. Treffen diese Eigenschaften auf die FIFA zu?

Vielleicht müsste Amerika der FIFA auch gleich ihren steuerfreundlichen Status der Gemeinnützigkeit entziehen. Denn in der Schweiz könnte dies, wie bei den Bestechungsvorwürfen, noch eine Weile dauern.

Schließlich konnte die FIFA ihre undurchsichtigen Geschäfte in den letzten Jahrzehnten ohne große Gegenwehr durchführen. Die Europäer und vor allem die Schweiz haben bei der Aufklärung versagt. Vielleicht hatten sie aber auch kein Interesse daran, der FIFA zu schaden. Anscheinend ist es nur den USA zuzutrauen, Korruption und Gesetzesverstöße mit aller juristischen Härte zu verfolgen - juristische Härte, die den europäischen Staaten in diesem Zusammenhang bislang fehlte.

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Schwerpunkt
Strafrecht

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